Desinfektion behandschuhter Hände
Sinnvolle Ausnahme oder vermeidbares Risiko?
Einmalhandschuhe gehören zu den wichtigsten persönlichen Schutzmaßnahmen im medizinischen Alltag. Dennoch stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, ob behandschuhte Hände desinfiziert werden dürfen. Die Antwort ist differenziert: Grundsätzlich sind medizinische Handschuhe als Einmalprodukte vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Desinfektion behandschuhter Hände in Ausnahmefällen zulässig sein.
Was empfiehlt das Robert Koch- Institut?
Die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI) beschreibt Situationen, in denen die Desinfektion von Schutzhandschuhen anstelle eines Handschuhwechsels möglich sein kann.
Voraussetzung hierfür ist unter anderem:
- Der verwendete Schutzhandschuh ist chemikalienbeständig gemäß EN 374.
- Die nachgewiesene Beständigkeit umfasst mindestens eine Durchbruchzeit von 30 Minuten (Schutzindex Klasse 2) gegenüber einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel.
- Weder der Handschuhhersteller noch der Hersteller des Händedesinfektionsmittels schließen die Desinfizierbarkeit ausdrücklich aus.
- Die Handschuhe werden ausschließlich während der Behandlung desselben Patienten verwendet.
- Ein Handschuhwechsel würde den notwendigen Arbeitsablauf erheblich beeinträchtigen.
- Der Handschuh weist keine sichtbaren Beschädigungen oder Perforationen auf.
- Die Handschuhe sind nicht sichtbar mit Blut, Sekreten oder anderen potenziell infektiösen Materialien kontaminiert.
Die vollständige Empfehlung des RKI finden Sie hier:
Welche Risiken sind zu beachten?
Auch wenn die Desinfektion behandschuhter Hände unter bestimmten Bedingungen möglich ist, sollten die damit verbundenen Risiken nicht unterschätzt werden.
Belastung der Haut
Alkoholische Händedesinfektionsmittel sind für die Anwendung auf der Haut entwickelt. Bei der Desinfektion von Handschuhen können Bestandteile des Desinfektionsmittels durch das Handschuhmaterial diffundieren und mit der Haut in Kontakt kommen.
Da die Handschuhe gleichzeitig eine Verdunstung verhindern, verbleiben die Inhaltsstoffe über einen längeren Zeitraum auf der Haut. Dies kann Hautreizungen begünstigen und langfristig zur Entstehung beruflich bedingter Hauterkrankungen beitragen.
Materialschädigung des Handschuhs
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Materialverträglichkeit. Wiederholte Einwirkung alkoholischer Desinfektionsmittel kann die Materialeigenschaften von Schutzhandschuhen beeinträchtigen.
Mögliche Folgen sind:
- Verminderte Reißfestigkeit
- Verlust der Elastizität
- Mikroskopisch kleine Materialschäden
- Erhöhtes Perforations- und Bruchrisiko
Dadurch kann die Schutzwirkung des Handschuhs erheblich reduziert werden, ohne dass die Schädigung unmittelbar sichtbar ist.
Unser Fazit zur Desinfektion behandschuhter Hände
Die Desinfektion behandschuhter Hände ist keine Standardmaßnahme und ersetzt nicht den sachgerechten Handschuhwechsel. Zwar lässt das RKI in klar definierten Ausnahmefällen eine Desinfektion von Schutzhandschuhen zu, jedoch müssen hierfür verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie im Hinblick auf die Materialintegrität der Handschuhe sollte der Handschuhwechsel grundsätzlich bevorzugt werden. Dies entspricht nicht nur dem ursprünglichen Verwendungszweck von Einmalhandschuhen, sondern bietet auch die größtmögliche Sicherheit für Behandelnde und Patienten.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Herstellerangaben Ihrer verwendeten Handschuhe und Desinfektionsmittel sorgfältig. Im Zweifelsfall ist der Handschuhwechsel die sicherere und hygienisch sinnvollere Alternative.